Notorischer Kinderhasser soll ein Kind angefahren haben

„Barbara Salesch“:  Richterin spricht den "Kinder-Killer" frei

07.09.2022 um 13:53 Uhr

Richterin Barbara Saleschs dritter Fall hat es ziemlich in sich. Nachbar Sven Esser soll den 12-jährigen Felix Schwab absichtlich angefahren haben, weil dieser zu laut war. In der Nachbarschaft ist der Angeklagte schon längst als notorischer Kinderhasser bekannt, denn er schreckt vor nichts zurück, um Ruhe vor den Nachbarskindern zu haben. Hat er dieses Mal schonungslos eine neue Grenze überschritten und was hat es mit seiner düsteren Vergangenheit auf sich?

Herr Esser ist dem Gericht kein Unbekannter. Er wurde zuvor schon einmal verurteilt, weil er die Nachbarskinder im Keller eingeschlossen hatte. Dieses Mal wird er wegen Eingriff in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Der Angeklagte ist sich jedoch sicher: „Ich war es nicht, auch wenn er es verdient hat!“. Richterin Barbara Salesch ist entsetzt: „Ich höre mir normalerweise Aussagen der Angeklagten mit einer gewissen Großzügigkeit an, aber die ist auch nicht ewig strapaziert.“ Auch wenn das Herr Esser anders sieht, stellt Salesch entschlossen klar, dass „kein Kind, überhaupt gar niemand, hat es verdient angefahren zu werden.“

Nach mehreren Aussagen verschiedener Zeugen wird es für den Angeklagten ziemlich eng. Plötzlich kommt ans Licht, dass Herr Esser in der Vergangenheit sogar noch in einer anderen Nachbarschaft als „Kinder-Killer“ bekannt war. Dort habe er Nachbarskinder mit einem Gewehr bedroht und dabei einer der Kinder sogar gestreift. Es stellte sich zwar heraus, dass es sich „nur“ um ein Luftgewähr handelte, trotzdem ist sich der Zeuge sicher, dass der Angeklagte eine „Gefahr für die Menschheit“ sei und gestoppt werden muss. Auch Richterin Salesch stellt fest: „Die Sicherungen brennen bei Herr Esser durch.“

Letztendlich stellt sich jedoch heraus, dass der Angeklagte in diesem Fall keinerlei Schuld trägt. Der Großvater der Kinder hatte seinen Enkel, ohne dies bemerkt zu haben, überfahren. Deswegen wurde der Angeklagte von Richterin Barbara Salesch freigesprochen.

In einem weiteren Verfahren, auf Grund der zuvor erwähnten bedrohlichen Tat in einer anderen Nachbarschaft, wurde er jedoch wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoß gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der Großvater der Kinder gab seinen Führerschein freiwillig ab. Sein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde eingestellt. Zum Schluss gibt Richterin Salesch dem Freigesprochenen noch einen gut gemeinten Tipp: „Versuchen Sie ein bisschen anders mit Kindern umzugehen.“ Schließlich habe er dieses Mal ziemlich viel „Glück gehabt“.

„Barbara Salesch - Das Strafgericht“ läuft montags und freitags um 11:00 Uhr bei RTL oder online auf TV Now.

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