Einer härter als der andere!...
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Im TV kann so einiges schief gehen, vor allem dann, wenn Sendungen oder...
Der Streamingdienst Netflix darf seine Preise vorerst nicht einfach erhöhen. Dies hat das Berliner Kammergericht bereits im Dezember 2019 entschieden.
"Unser Abo-Angebot und die Preise für den Netflix-Dienst können sich gelegentlich ändern." Gegen diese Formulierung klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen bereits im Dezember 2019. Denn die Klausel aus den Nutzungsbedingungen erlaubt dem Streamingdienst, seine Preise für ihr Abonnement-Angebot ohne Gründe zu erhöhen. Doch dies ist für Netflix nun nicht mehr so einfach.
Das Berliner Kammergericht entschied nun in einem Urteil am 13. März 2020, dass die Klausel keine Grundlage für eine Preiserhöhung beinhaltet. Auch argumentierte das Gericht, dass der Umfang der Preiserhöhung für Kunden nicht vorhersehbar wäre. Das Argument von Netflix, dass Kunden mindestens 30 Tage vor einer Preiserhöhung darüber informiert würden und dass die Möglichkeit bestünde, Abonnements innerhalb dieser Zeit zu kündigen, lies das Gericht nicht gelten.
Jedoch ist das Urteil vom Berliner Kammergericht noch nicht rechtskräftig. Auch heißt es aus Unternehmenskreisen, dass Netflix möglicherweise gegen das Urteil vorgehen wird.
Bereits im April 2019 wurden die Preise für die Abonnement-Pakete in Deutschland teurer. Der Preis für das Standardpaket wurde von 10,99 Euro auf 11,99 Euro und das Premiumpaket von 13,99 Euro auf 15,99 Euro erhöht. Ein Grund dafür sind die stark wachsenden Produktionskosten für die Eigenproduktionen von Netflix.