Ein Mann, der aus Südamerika einreist, kennt die Zahlenkombination zum Öffnen seines Koffers nicht, was den Grenzschutzbeamten Sorgen bereitet. Ein per Post verschickter Rucksack erregt die Aufmerksamkeit der Beamten, da keiner der angegebenen Gegenstände so aussieht, wie er sollte. Bei näherer Betrachtung stellt sich heraus, dass es sich um eine grosse Menge an Betäubungsmitteln handelt. Ein Mann, der aus Vietnam zurückkehrt, hat die exotischen Lebensmittel, die er mit sich führt und von denen viele für Australien ein hohes Risiko darstellen, nicht angemeldet.





