Trödelhändler Udo R. soll den Fotografen Ralf B. hinterrücks niedergeschlagen haben. Der Fotograf hatte Nacktfotos im Internet veröffentlicht, die die Freundin von Udo R. zeigen. Alles weist auf gekränkten Stolz des Angeklagten hin, der seine Freundin nicht von anderen angaffen lassen wollte. Staatsanwalt Ralf Vogel vermutet aber ein anderes Motiv hinter der Tat: Er wird fündig auf den erotischen Fotos, die bei Udo R. zu Hause aufgenommen wurden.
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