Im Jahr 1904 steht der Fall von Frieda Keller im Brennpunkt einer gesellschaftlichen Auseinandersetzung über Recht und Gerechtigkeit. Als Opfer einer Vergewaltigung erdrosselt die 25jährige Näherin Frieda Keller ihren Sohn Ernstli, das Kind ihres Peinigers. Kurz darauf wird die Leiche gefunden und die verzweifelte Mutter, Opfer und Täterin zugleich, gesteht das Verbrechen. Staatsanwalt Walter Gmür, der die Anklage gegen Frieda Keller führt und Anwalt Arnold Janggen, der die Verteidigung übernimmt, sehen sich nicht nur mit beruflichen, sondern auch persönlichen Herausforderungen konfrontiert, die ihre Auffassung von Moral und Gleichheit hinterfragen. Erna Gmür, die ansonsten verlässliche Ehefrau und Stütze des Staatsanwalts, sucht Frieda oft in der Gefängniszelle auf. Sie entwickelt eine mütterliche Beziehung zu der Kindsmörderin, die zwischen Verständnis und Verachtung schwankt und den Haussegen beim Ehepaar Gmür ins Wanken bringt. Gesine Janggen, die emanzipierte Frau des Verteidigers, setzt sich entschlossen für Friedas Rechte ein und drängt ihren ehrgeizigen Ehemann, hinter die Fassade zu blicken und vor Gericht für seine Mandantin, im Namen aller Frauen, zu kämpfen. Heftige Proteste aus der Bevölkerung begleiten den öffentlichen Prozess. Über die Landesgrenzen hinaus berichtet die Presse über den umstrittenen Fall, was die beiden Anwälte unter enormen Druck setzt und das patriarchale Rechtssystem in Frage stellt. Frieda Keller wird wider Erwarten zum Tode verurteilt. Aufgerüttelt durch die Haltung seiner Frau, treibt ausgerechnet Staatsanwalt Gmür, der als Hüter des Gesetzes die Todesstrafe forderte, die Bemühungen um ein Gnadengesuch für Frieda voran. In Folge wird Frieda Keller mit lebenslanger Zuchthausstrafe in Einzelhaft und Schweigegelübde "begnadigt". Diese Begnadigung war genauso eine Schande wie die Tatsache, dass das damalige Gesetz Verheiratete, die sich an Frauen vergriffen, schützte und der Vergewaltiger nicht zur Rechenschaft gezogen wurde.
