Klaus Bräunig wurde 1972 in einem umstrittenen Indizienprozess zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen Doppelmordes verurteilt. Drei Geständnisse widerrief Bräunig. Weil er bis heute seine Unschuld beteuert, sahen die Gerichte ein Rückfallrisiko, seine vorzeitige Entlassung wurde mehrmals abgelehnt. Seine junge Anwältin Carolin Arnemann will einen Freispruch. Lässt sich nachweisen, dass der heute 79-jährige Bräunig unschuldig im Gefängnis gesessen hat?
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