• Wer erbt in Patchworkfamilien?
Wer erbt in Patchworkfamilien? Die gesetzliche Erbfolge passt oft nicht zu modernen Familienformen und sorgt daher schnell für Konflikte. Patchwork-Kinder sind ohne Testament nicht erbberechtigt, unverheiratete Partner gehen im Todesfall sogar völlig leer aus - selbst nach jahrzehntelangem Zusammenleben. Auch Ex-Partner können über alte Regelungen oder Unterhaltsansprüche plötzlich wieder ins Spiel kommen. Um Streit zu vermeiden, sind ein Testament oder ein Erbvertrag unerlässlich. Rechtsexperte Gilbert Häfner, erklärt, wie Patchworkfamilien und unverheiratete Paare mit klaren Regelungen Vorsorge treffen können.
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