Eine Rentnerin ersticht ein Kind. Ein Student prügelt seinen Kollegen tot. In beiden Fällen erscheinen die Motive absurd. Sind sie wahnsinnig? Und wie erkennt man Wahnsinnige frühzeitig? Wie kann man ihre Taten verhindern? Und wie sind ihre Taten juristisch zu beurteilen? Denn wer im Wahn handelt, ist möglicherweise nicht schuldfähig. Das kann gerade für Hinterbliebene unerträglich sein, wenn Täter gar nicht bestraft oder nur mit geringen Freiheitsstrafen belegt werden.