Staatsanwaltschaft München hat 3 Jahre ermittelt

Regisseur Dieter Wedel wegen Verdacht auf Vergewaltigung angeklagt

05.03.2021 um 13:29 Uhr

Der „#MeToo“-Skandal Skandal um Dieter Wedel geht in die nächste Runde: Die Staatsanwaltschaft München hat Anklage wegen des Verdachts der Vergewaltigung gegen den 81-Jährirgen erhoben.

Bei der Anklage geht es um einen Vorwurf aus dem Sommer 1996. Die damals 27 Jahre alt Schauspielerin Jany Tempel soll von Dieter Wedel ("Der König von St. Pauli") bei einem Vorsprechen in einem Münchner Hotel zum Sex gezwungen worden sein.

Die Vorwürfe wurden Anfang 2018 bekannt. Damals beschuldigten drei Schauspielerinnen Wedel im "Zeit-Magazin", sie in den 90er Jahren sexuell bedrängt zu haben. Dieter Wedel, der aufgrund seiner erfolgreichen TV-Mehrteilern zu bekanntesten Regisseuren Deutschlands zählt, hat den Vorwürfen per eidesstattlicher Erklärung widersprochen. Im August 2018 erklärte er gegenüber BILD: "Inzwischen bin ich froh, dass es diese Ermittlungen gibt. Ich vertraue auf die Staatsanwaltschaft."

Die Anwälte Regisseurs kritisieren die Anklage gegen ihren Mandanten: "Das Ermittlungsverfahren, das von einer fast beispiellosen öffentlichen Vorverurteilung eingeleitet und begleitet wurde, dauert seit mehr als drei Jahren an, ohne dass sich in dieser Zeit durchgreifende neue Gesichtspunkte zur Belastung unseres 81-jährigen Mandanten ergeben haben", so die Rechtsanwältin Dörthe Korn aus der Kanzlei von Peter Gauweiler in München.  

Dieter Wedel hat die Vorwürfe stets bestritten

Die Anwältin weiter: "Der Tatvorwurf beruht letztlich allein auf der Behauptung der Nebenklägerin, die diese gegenüber einem Presseorgan unter dem Vorbehalt machte, dass die angebliche Tat verjährt sei und die Wahrheit ihrer Beschuldigung nicht mehr in einem Gerichtsverfahren überprüft werden dürfe. "Wenn die zuständige Strafkammer das Hauptverfahren eröffnen sollte, wird die Richtigkeit dieser Beschuldigung in der Hauptverhandlung zu klären sein.“

Die 20-seitige Anklageschrift führt nach Angaben der Staatsanwaltschaft München mehr als 20 Zeugen, eine Gutachterin sowie Kalendereinträge als Beweismittel an. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft verzögerten sich, weil Zeugen im Ausland vernommen werden mussten.

Dieter Wedel hat die Vorwürfe stets bestritten. Für ihn gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung des Gerichts die Unschuldsvermutung.

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