Die Verträge der VOX-Kandidaten sind kompliziert

„Höhle der Löwen“: SO nackt müssen sich die Gründer machen

09.04.2021 um 12:17 Uhr

Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass Kandidaten bei TV-Show umfangreiche Verträge unterzeichnen müssen, in denen bis aufs letzte Detail geregelt ist, wie sich vor, während und nach der Show verhalten müssen.

„Der Bachelor“ muss in einer Verschwiegenheitsklausel versichern, seine Auserwählte nicht vor Ausstrahlung der Show zu verraten. Bei „DSDS“ wird festgelegt, welcher Produzent das Album des Gewinners produziert und den „GNTM“-Siegerinnen wird natürlich vorgegeben, bei welcher Model-Agentur sie zukünftig unter Vertrag stehen, auch wenn die berühmten „GNTM“-Knebelverträge der ersten Staffeln laut ProSieben der Vergangenheit angehören.

Doch der Vertrag, den die Kandidaten in der VOX-Gründershow „Höhle der Löwen“ akzeptieren und unterschreiben müssen, ist besonders komplex und ohne juristische Beratung wohl kaum zu verstehen. Denn hier ist bis ins letzte Detail geregelt, wie sich die Gründer als Unternehmer verhalten müssen, wenn sie mit ihrer Geschäftsidee in die Show eingeladen werden und welche Rechte die Investoren haben, wenn es zu einem „Deal“ in der Show kommt.

Die Kandidaten müssen ihre Geschäftsidee transparent machen

„Die Löwen Judith Williams, Nico Rosberg, Ralf Dümmel, Dagmar Wöhrl, Carsten Maschmeyer, Georg Kofler und Nils Glagau muss ein Einblick in alle relevanten Geschäftsunterlagen gewährt werden und die dürfen selbstverständlich nicht „frisiert“ sein. Da gib es dann schon mal die ein oder andere Überraschung für die Investoren, verriet „Löwe“ Carsten Maschmeier im Merkur:  "Es wird leider hin und wieder geflunkert. "Oft haben Gründer eine Scheu, ihre wirkliche Marge im Fernsehen zu nennen. Oder es kommt vor, dass die versprochenen Patente nur Gebrauchsmuster sind. Es gab auch Gründer, die haben Schulden nicht erwähnt.“

Ähnlich wie bei einer SCHUFA-Auskunft (Nachweis der Bonität) müssen die Kandidaten auch offen legen, ob es ein laufendes strafrechtliches Verfahren gibt oder ob sie schon einmal verurteilt wurden, vor allem wegen Vermögens- und Eigentumsdelikten oder einer Insolvenz.

Dazu gibt es laut BILD ein Konkurrenzverbot, das Auftritte in anderen Shows verhindert, einen Paragraphen gegen Ideenklau, ein Beleidigungsverbot gegenüber Konkurrenten, ein Kontaktverbot der Kandidaten gegenüber den Löwen und natürlich das Standard-Sprechverbot bei TV-Shows: Die Kandidaten dürfen erst nach der Ausstrahlung ihrer Show-Teilnahme über die Geschäftsidee, den TV-Auftritt oder den anschließenden Investoren-Deal öffentlich sprechen.

Höhe der Vertragstrafen nicht bekannt

Gründer, die sich nicht an das umfangreiche Vertragswerk von VOX halten und eine Vertragsklausel missachten, müssen natürlich mit einer saftigen Vertragsstrafe rechnen. Wie hoch die sein kann, wollte VOX auf Anfrage von BILD selbstverständlich nicht verraten.

Doch in der Regel dürften die ernstzunehmenden Teilnehmer bei „Die Höhle der Löwen“ genau wissen, auf welches Spiel sich in der Show einlassen und die Vor- und Nachteile einer Show-Teilnahme vorher abgewogen haben. "Wenn man an der Show teilnimmt, sollte man wissen, was einen erwartet", so Sven Lackinger, Mitgründer des Parkservice-Startups Evopark.  Zusammen mit seinen Mitgründern lehnte er 2016 ein Angebot der Investoren über 1,5 Millionen Euro ab. Später stieg Porsche mit einem Millionenbetrag ein. In diesem Fall hatten die Gründer die Show also nur als Sprungbrett genutzt – und zu dem noch komplizierteren Investoren-Vertrag nach dem Show-Vertrag kam es erst gar nicht.

"Höhle der Löwen": Immer montags, 20.15 Uhr bei VOX

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